Spezialist für Kläranlagen
Kläranlagenbau, eine umweltgerechte Lösung zur Behandlung von Abwässern aus Siedlungen und Gewerbe im Großraum Nürnberg und Nordbayern
Mit zunehmender technischer Entwicklung stellt die Reinigung des Abwassers aus Industrieanlagen und Privathaushalten, für Unternehmen und Kommunen eine weiter gehende Herausforderung dar. Darüberhinaus ist die gleichzeitige Optimierung der Kanäle mittels Kanalsanierung angezeigt.
Diese umfassenden Projekte dienen der Erhaltung der Umwelt, so dass der Bürger weithin seine Freizeit in unbeschadeter Natur genießen kann.
Wir bieten Ihnen Kläranlagenplanung und Beratung zum Kläranlagenbau in der Metropolregion Nürnberg und Nordbayern. Sprechen Sie uns dazu einfach kurz an oder informieren Sie sich zu weiteren Details in Sachen Kläranlagenbau in den folgenden Informationsabschnitten.
Warum sind Kläranlagen umzubauen, neuzubauen, zu erweitern?
Das Wasserrecht für Kläranlagen gilt bundesweit für jeweils 20 Jahre. Im Wasserrechtsbescheid, der von der Wasserbehörde erlassen wird, wird die Geltungsdauer des Wasserrechts für die jeweilige Kläranlage so wie für kleinere Kommunen/ Gemeinden bzw. Städte auch die Einleitbedingungen der Kanäle in Gewässer definiert!
Aufgrund der turnusgemäßen Änderungen des allgemeingültigen Wasserrechts entsprechend dem neuen Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Bund und Ländern sowie EU-weit, sind spätestens 2 bis 3 Jahre vor Ablauf des alten Wasserrechtsbescheides die neuen Anforderungen hinsichtlich der Einleitmengen und Qualität der zu reinigenden Abwässer durch ein Ingenieurbüro in Zusammenarbeit mit den Wasserrechtsbehörden bzw. Umweltämtern zu definieren!
In Studien, Vorentwurf oder Entwurf des Ingenieurbüros werden die erforderlichen Anpassungen an das zukünftig neue Wasserrecht definiert und entsprechende Planungen für erforderliche bauliche Maßnahmen durchgeführt!
Hierbei kann es sich bei der Kläranlagenplanung um Umbaumaßnahmen, Ertüchtigungen, Erweiterungen und Neubauten von Kläranlagen sowie auf Seiten des Kanalnetzes um Umbauten, Neubauten, Sanierungen von Regenüberlaufbecken (RÜB), als Stauraumkanal (SKO oder SKU), als Durchlaufbecken (DB) oder Fangbecken (FB) sowie einer weiteren Vielzahl an Bauwerken handeln.
Welche Änderungen im neuen Wasserrecht kommen zur Anwendung?
Geänderte Zulaufwassermenge aus Abwasser zur Kläranlage (m3/h, l/s, m3/d, m3/a)
- Hierzu sind Betriebstagebuchanalysen durchzuführen (meist 5-8 Jahre), mit statistischer Analyse Ermittlung des Gleitenden Minimums,
- Ein Messprogramm im Zulauf bzw. Ablauf der Anlage ist durchzuführen zur Bestimmung der Schmutzfracht (CSB oder BSB5) der tatsächlichen Einwohnerwerte (EW), der Einwohnergleichwerte (EGW), der Fremdwassermenge (QF), der Stickstofffracht Nges, NH4, etc., Phosphatfracht Pges, abfilterbaren Stoffe AS etc. abhängig jeweils von der Tageszeit oder Monat . (Messkampagne)
- Die Konzentrationsmessungen werden im Abwasserlabor (auf der Kläranlage) oder einem fremden Labor analysiert.
Hierbei ist besonders ein Augenmerk auf eine separate unabhängige geeichte Wassermengenmesseinrichtung (Plausibilitätskontrolle besonders für die Nachtstundenmessung) zu achten, da oftmals die vorhandenen Mengenmesseinrichtungen (MID oder IDM, magnetisch induktive Durchflussmessung im Ablauf oder Zulaufbereich der Kläranlage)falsche Wasser- bzw. Abwassermengen misst!) - Die Auswertungen der Messergebnisse führt das beauftragte Ingenieurbüro durch!
- Messkampagnen für Fremdwasser im Kanalnetz sind zweckmäßig durchzuführen, da diese Informationen Aufschluss darüber geben ob der Fremdwasseranteil bezogen auf Trockenwetter QTW größer als 25% ist!
Trinkwasserverkaufsanalysen einschließlich Analyse der Starkwasserverbraucher (Industrie) bzw. Abwassereinleiter (oftmals Indirekteinleiter) sind in der Regel durch das Ingenieurbüro durchzuführen!
Auch besondere Stoffe, die in das Kanalnetz eingeleitet werden sind zum Schutz der Umwelt zu analysieren und zu bewerten!
Analyse Starkbelastungen im Abwasser, Schwallspüleffekte, Spülstoßeffekte etc. sind zu untersuchen, da bei zu geringem Kanalgefälle in Kanalhaltungen bei Starkregenereignis die Mobilisierung der abgesetzten Stoffe/ Ablagerungen erfolgt!
Kläranlage: Erhöhte Reinigungsziele
- B. in Bayern: Neue Anforderungsstufe zB. Weitergehende Anforderungen bezügl. der Abwasserreinigung für CSB, BSB5, Stickstoff Nges, Phosphat P, Hygienisierung, etc.
In welchen Schritten erfolgt die Planung, Ertüchtigung, Erneuerung, Sanierung, Erweiterung der Kläranlage?
Planungsschritte:
Studie, Vorentwurf, Entwurf, Ausführungsplanung, Ausschreibung, Oberbauleitung, Örtliche Bauüberwachung
Welche speziellen Bauwerke auf der Kläranlage sind umzuplanen/ neuzubauen?
- Zulaufpumpwerk, Schneckenhebewerk, Tauchmotorpumpwerk, etc.
- Rechen- und Sandfang, Fettfang (Umbau Rechengebäude)
- Umbau/ Erweiterung Regenüberlaufbauwerk, Regenklärbecken
- Umbau/ Erweiterung Vorklärbecken
- Erweiterung/ Umbau Belebungsbecken
- Umbau/ Erweiterung/ Sanierung Nachklärbecken
- Umbau/ Sanierung Ablaufmessstation
- Umbau/ Neubau/ Sanierung Faulturm
- Umbau/ Neubau/ Gasmotoren – Verstromung/ EEG-Gasturbine
- Umbau/ Neubau maschinelle Schlammentwässerung (Schlammpressen, Schlammstapelbehälter)
- Neubau/ Umbau Hochwasserpumpwerke
- Abwasserreinigungsstufe: Sandfilter, UV-Filter
- Abwasserreinigungsstufe: Mikrostoffe
Baukosten Umbau Kläranlagen
Abhängig jeweils von der Größe der Kläranlage Anschlussgrad
bis 1000 EW
bis 10.000 EW
bis 100.000 EW
bis 1.000.000 EW
sowie dem Alter der bestehenden Anlage
Verschiedene Reinigungsverfahren Kläranlage
- Belebungsverfahren:
- SBR-Verfahren: versch. Verfahren
- Vorgeschaltete Nitrifikation
- Nachgeschaltete Nitrifikation
- Simultante Nitrifikation
- Bio-P-Verfahren
- Tropfkörperverfahren
- Membranverfahren
- Anaerobverfahren etc.
Sonderbauwerke der mechanischen Reinigung von Abwasser für das Kanalnetz
- Regenüberlaufbecken (RÜB)
- Retentionsbodenfilter (RBF)
- Regenklärbecken (RKB)
- Regenrückhaltebecken (RRB)
- Stauraumkanäle (SKO oder SKU) mit obenliegender Entlastung/ mit untenliegender Entlastung
- Durchlaufbecken